Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.06.1979 - 4 UF 308/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,3862
OLG Köln, 01.06.1979 - 4 UF 308/78 (https://dejure.org/1979,3862)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.06.1979 - 4 UF 308/78 (https://dejure.org/1979,3862)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Juni 1979 - 4 UF 308/78 (https://dejure.org/1979,3862)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,3862) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Kindes auf Erhöhung eines durch Urteil titulierten Unterhaltsanspruchs gegen ein Elternteil; Bemessung des Unterhaltbedarfs minderjähriger ehelicher Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1661
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.12.1960 - VI ZR 38/60

    Abänderungsklage (§ 323 ZPO)

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.1979 - 4 UF 308/78
    Dem steht entgegen, daß im ersten Verfahren selbstverständlich der volle Unterhaltsbetrag eingeklagt werden sollte und auch zugebilligt worden ist (vgl. auch BGH NJW 1961, 871, 873 [BGH 20.12.1960 - VI ZR 38/60] ; Baumbach-Lauterbach-Hartmann, a.a.O., § 258, Bem.

    Das wird für die Fallvariante, daß das Gericht seinerzeit dem damaligen Klageantrag bei Berücksichtigung schon allein der damaligen Verhältnisse voll entsprochen hat, ausdrücklich vom BGH zugelassen (vgl. BGH NJW 1961, 871) mit der Begründung, daß es nicht Sinn des § 323 ZPO sei, daß die Mehrforderungen schon einmal erhoben sein müßten, das erste Urteil also bereits über die zukünftigen Verhältnisse, die diese Mehrforderungen begründen, überhaupt schon einmal entschieden habe.

  • BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.1979 - 4 UF 308/78
    Das verfassungsrechtliche aus Art. 3 Abs. 1 GG , Art. 20 Abs. 1 GG abgeleitete Gebot, die prozessuale Stellung von Bemittelten und Unbemittelten weitgehend anzugleichen und daher der unbemittelten Partei die Rechtsverfolgung im Vergleich zur bemittelten nicht unverhältnismäßig zu erschweren (BVersG NJW 1967, 1267 [BVerfG 06.06.1967 - 1 BvR 282/65] ), ist nicht verletzt, wenn die unbemittelte Partei eine Abänderung des Unterhalte-Urteils gem. § 323 Abs. 3 ZPO erst ab Klagezustellung erreichen kann.
  • BGH, 08.12.1977 - III ZR 163/75

    Teilenteignung durch Herabstufung von Bau- zu Straßenland; Berechnung der

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.1979 - 4 UF 308/78
    Die unbemittelte Partei wird nämlich - anders als beim Sachverhalt höchstrichterlicher Entscheidungen, wo zugunsten des geschilderten Verfassungsgebots eine verfassungskonforme Auslegung erfolgte (vgl. BVerfG, NJW 1967, 1265; BGH, NJW 1978, 939) - nicht infolge ihrer Armut gehindert, bei Feststehen der Abänderungsvoraussetzungen des § 323 ZPO Klage zu erheben und damit den Zeitpunkt der Abänderungsmöglichkeit zu fixieren.
  • BAG, 10.12.1971 - 3 AZR 190/71

    Versorgungszusage - Versorgungsleistung - Ruhegehalt

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.1979 - 4 UF 308/78
    Wenn das nicht möglich ist, darf es die Fortdauer der zur Zeit der letzten Tatsachenverhandlung bestehenden Verhältnisse annehmen (RGZ 145, 198, 199; BAG NJW 1972, 733; inzident auch OLG Bremen, FamRZ 1968, 825 betreffend die Berücksichtigung eines erhöhten Unterhaltsbedarfs nach Erreichen der nächsten Altersstufe in fünf Jahren).
  • OLG Stuttgart, 25.09.1979 - 18 UF 161/79

    Änderung eines Bemessungsfaktors; Berücksichtigung im voraus; Erreichen der

    Die Tatsache, daß die Klägerin in naher Zukunft am 10.1.1981 das 12. Lebensjahr vollendet, ist schon jetzt durch Zuerkennung einer von diesem Zeitpunkt an erhöhten Unterhaltsrente zu berücksichtigen (OLG Hamm DAVorm 1978, 445; OLG Frankfurt FamRZ 1978, 721; OLG Stuttgart FamRZ 1979, 64; OLG Köln NJW 1979, 1661; verneinend OLG Bremen FamRZ 1978, 825 und NJW 1978, 2249; KG DAVorm 1979, 110).

    Im Gegenteil vermeidet das Kind damit den Einwand, schon im früheren Verfahren hätte der voraussehbare altersbedingte Bedarfsanstieg geltend gemacht werden müssen (vgl. OLG Köln NJW 1979, 1661; Brühl/Göppinger/Mutschler a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 11.08.1982 - 1 UF 138/82
    Nicht zu folgen ist der vereinzelt gebliebenen Auffassung des Kammergerichts (FamRZ 1979, 447), das eine Anwendung des § 258 ZPO hinsichtlich einer künftigen Veränderung des Unterhaltsbedarfs grundsätzlich ablehnt, weil diese Vorschrift einen bereits entstandenen Anspruch voraussetze (anders mit zutreffender Begründung OLG Köln NJW 1979, 1661, 1662); auszugehen ist vielmehr davon, daß wegen § 323 Abs. 2 und § 308 ZPO bei einer Klage auf künftig wiederkehrende Leistungen gemäß § 258 ZPO künftige, mit Sicherheit absehbare Veränderungen - wie das künftige Erreichen einer Altersstufe - im Einzelfall berücksichtigt werden können.

    Das Erreichen der künftigen Altersstufe muß bereits im Klageantrag berücksichtigt werden, wenn man die Auffassung vertritt, daß die Geltendmachung des wenige Monate nach Urteilsverkündung eintretenden Umstands durch § 323 Abs. 2 ZPO verwehrt ist (so OLG Köln FamRZ 1980, 398, 399 betreffend eine Änderung drei Monate nach Urteilserlaß; zust. Baumbach/Hartmann, ZPO 40. Aufl. § 323 Anm. 2 D in der Erwägung, daß die Änderung ohne weiteres voraussehbar war; a.A. OLG Köln NJW 1979, 1661, 1662, und zust. Thomas/Putzo, ZPO 11. Aufl. § 323 Anm. 4b, die allein darauf abstellen, ob das frühere Urteil die spätere Änderung der Altersstufe tatsächlich bereits berücksichtigt hat).

  • OLG Bamberg, 19.08.2009 - 7 UF 238/08

    Nachehelicher Ehegattenunterhalt: Interessenabwägung bei Eintritt des

    Dass die Veränderung schon bei Erlass des früheren Urteils voraussehbar war, steht der Klage aus § 323 mangels vom Gericht angestellter Prognose dieses Umstands nicht entgegen, soweit die Veränderung nicht tatsächlich berücksichtigt worden ist (BGH, NJW 1992, 364; OLG Köln, NJW 1979, 1661; Thomas/Putzo, a. a. O., § 323 RdNr. 30), was vorliegend ausweislich der Gründe des Urteils des Oberlandesgerichts Bamberg vom Januar 2008 nicht erfolgt ist.
  • OLG Düsseldorf, 12.02.1980 - 6 UF 69/79
    Mit jener Prämisse wird aber vor allem folgendes verkannt: Mit zunehmendem Alter der Kinder ändert sich zwar die Art der zu leistenden Betreuung; zur Erfüllung der teils im wesentlichen gleichbleibenden Betreuungspflichten (sachliche Versorgung wie Zubereitung der Mahlzeiten, Sauberhalten von Kleidung und Wohnung, Krankenpflege), teils sich ändernden Betreuungsaufgaben (z.B. Hilfe bei der Erfüllung der wachsenden schulischen Anforderungen, bei der Überwindung von Pubertätsproblemen und anderen Entwicklungsschwierigkeiten, bei der Vorbereitung und dem Übergang ins Berufsleben, ständige Ansprechbarkeit, d.h. Bereitschaft zu den für die geistige Entwicklung notwendigen Gesprächen) benötigt der verantwortungsvolle sorgeberechtigte Elternteil aber soviel Kraft und Zeit wie bei der Pflege und Erziehung jüngerer Kinder (vgl. des näheren die überzeugenden Ausführungen von Derleder/Derleder, NJW 1978, 1129, 1131 f; KG [17. ZS] DAVorm 1979; 110, 115 f; KG [18. ZS] FamRZ 1979, 171, 172; OLG Köln [4. ZS] NJW 1979, 1661, 1663).
  • KG, 10.12.1982 - 17 WF 5170/82
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird nämlich auch die Auffassung vertreten, daß zwar ein kurz bevorstehendes Erreichen der nächsten Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle in dem Erstprozeß berücksichtigt werden dürfe, daß aber eine unterbliebene Berücksichtigung dieses Umstands der Zulässigkeit der Abänderungsklage nicht entgegenstehe (OLG Köln NJW 1979, 1661; ebenso Thomas/Putzo, ZPO 12. Aufl. § 323 Anm. 4 b).
  • OLG Hamburg, 06.07.1981 - 2 WF 191/81
    Vorliegend fehlt es jedenfalls an der Dringlichkeit: Da die von dem Antragsteller erstrebte Abänderung der früheren Urteile gemäß § 323 Abs. 3 ZPO erst von dem Zeitpunkt der Erhebung der beabsichtigten Abänderungsklage an erreicht werden kann - die Zustellung des Prozeßkostenhilfegesuchs steht dem nicht gleich (vgl. OLG Hamm NJW 1979, 726; OLG Köln NJW 1979, 1661; a.A. OLG Koblenz FamRZ 1979, 294; OLG Frankfurt FamRZ 1979, 963) -, könnte eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung ohnehin keinesfalls vor Klageeinreichung, sondern erst in dem späteren Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit wirksam werden.
  • OLG Hamburg, 17.01.1980 - 15 UF 396/78

    Befreiung von der Zahlungsverpflichtung nach § 1603 Bürgerliches Gesetzbuch

    Dieser Umstand ist schon jetzt zu berücksichtigen, weil er voraussehbar ist (vgl. OLG Köln NJW 1979, 1661 f).
  • KG, 08.06.1988 - 18 UF 5843/87

    Zahlung von Unterhalt ; Bemessung der Höhe einer Unterhaltsleistung

    Nach alledem rechtfertigt die Tatsache, daß die Klägerin unterdessen die nächste Altersstufe der Regelunterhaltsverordnung bzw. der Düsseldorfer Tabelle erreicht hat, die Überprüfung und gegebenenfalls die Neufestsetzung ihres Unterhalts (vgl. auch OLG Köln NJW 1979, 1661; OLG Schleswig SchlHA 1979, 193).
  • OLG Hamburg, 14.10.1981 - 2 WF 342/81
    Im Rahmen ihrer der Privatautonomie entspringenden Dispositionsbefugnis über den Streitstoff dürften die Parteien des Vergleichs nicht gehindert gewesen sein, diesem vorhersehbaren bedarfsmindernden Faktor erst bei einer Abänderung des Vergleichs Rechnung zu tragen, und ihn aus der Berechnung des Unterhalts der Beklagten zunächst auszublenden (vgl. dazu OLG Köln NJW 1979, 1661; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht 13. Aufl. S. 968), ihn also nicht zu einm maßgebenden (vgl. § 323 Abs. 1 ZPO) Umstand für die Festlegung der Unterhaltshöhe werden zu lassen.
  • OLG München, 23.03.1982 - 4 UF 321/81
    Auch diese Nichtberücksichtigung eines in der Zukunft mit Sicherheit eintretenden Ereignisses steht nach der ständigen Praxis des Senats der Anwendung von § 323 ZPO nicht entgegen (ebenso OLG Köln NJW 1979, 1661).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht